Wichtig zu wissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: BAG entscheidet, dass Arbeitszeiten künftig komplett erfasst werden müssen und dazu ein

Wichtig zu wissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: BAG entscheidet, dass Arbeitszeiten künftig komplett erfasst werden müssen und dazu ein

…. zur allumfassenden Arbeitszeiterfassung geeignetes System eingeführt werden muss.  

Mit Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 

  • bei unionsrechtskonformer Auslegung, 

Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die

  • geleisteten Arbeitszeiten 

der Arbeitnehmer

  • mit einem dazu geeigneten System

zu erfassen.

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG sehe nämlich vor, dass Arbeitgeber zur Sicherung des Gesundheitsschutzes 

  • für eine geeignete Organisation zu sorgen und 
  • die erforderlichen Mittel bereitzustellen 

haben, was auch die 

  • Messung und 
  • Erfassung

der Arbeitszeit umfasse, eingeführt werden muss..

Danach sind, da das Arbeitsschutzgesetz für alle Betriebe in Deutschland gilt, 

  • gleich welcher Größe und 
  • gleich, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht, 

alle Unternehmen verpflichtet, die 

  • Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter 

künftig zu erfassen (Quellen: Pressemitteilung des BAG vom 13.09.2022 sowie Gastbeitrag von Prof. Dr. Michael Fuhlrott bei LTO Legal Tribune Online zur Entscheidung des BAG). 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwichtig-zu-wissen-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-bag-entscheidet-dass-arbeitszeiten-kuenftig-komplett-erfasst-werden-muessen-und-dazu-ein%2F">logged in</a> to post a comment