…. (auch) zu nutzen, liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Mit Beschluss vom 18.04.2023 – 1 ORbs 33 Ss 151/23 – hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschieden, dass
durch das
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