OLG Karlsruhe entscheidet: Nimmt ein Fahrzeugführer ein Smartphone nur in die Hand, ohne es in Zusammenhang mit einer Bedienfunktion  

…. (auch) zu nutzen, liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.   

Mit Beschluss vom 18.04.2023 – 1 ORbs 33 Ss 151/23 – hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschieden, dass 

  • allein

durch das

Read More