Tag Fremdkörper

Patient erhält 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen versehentlich verbliebenem Fremdkörper im Knie nach Operation

Mit Urteil vom 24.10.2018 – 5 U 102/18 – hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem bei einer Kniegelenksoperation in einer Arztpraxis versehentlich die Metallspitze des Operationsinstrumentes im Knie des Patienten verblieben,

  • dies etwa ein Monat später, anlässlich einer, aufgrund von bei dem Patienten aufgetretener extremer Schmerzen, durchgeführten Röntgenuntersuchung festgestellt worden

war und die Metallspitze durch eine erneute Operation hatte entfernt werden müssen, entschieden, dass der Arzt,

  • der die Kniegelenksoperation vorgenommen hatte,

dem Patienten 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte der Senat, dass dem Arzt, weil dieser,

  • obwohl in der Praxis das Fehlen der Metallspitze des Operationsinstrumentes bereits am Abend des Behandlungstages festgestellt worden war,

die an dem Tag von ihm operierten Patienten nicht nachuntersucht hatte, sondern erst tätig geworden war,

  • nachdem der Patient mit erheblichen Schmerzen erneut vorstellig wurde,

gröbste Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei und dass der vormals sportlich sehr aktive Patient einen dauerhaften Knorpelschaden mit erheblichen Schmerzen bei längerem Gehen und Stehen erlitten hatte,

  • der ihn in seiner Lebensführung erheblich einschränkte (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 28.01.2019).

10.000 Euro Schmerzensgeld wegen versehentlich zurückgebliebener Nadel im Bauchraum nach einer Operation

Mit Urteil vom 20.12.2018 – 1 U 145/17 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Fall, in dem nach einer urologischen Operation einer Patientin in einem Krankenhaus

  • im Bauchraum der Patientin eine 1,9 cm lange Nadel vergessen worden war,

den Träger des Krankenhauses verurteilt, der Patientin,

  • die sich seither zur Kontrolle der Lage der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen muss,

ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen und ihr die bisherigen sowie alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen.

Begründet hat der Senat das damit, dass

  • das unbemerkte Zurücklassen der Nadel im Bauchraum ein der Klinik zur Last fallender schuldhafter Behandlungsfehler ist,

weil Ärzte

  • gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen treffen sowie
  • sämtliche Instrumente nach einer Operation auf ihre Vollständigkeit überprüfen müssen und hierzu auch eine Zählkontrolle gehört (Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 20.12.2018).