10.000 Euro Schmerzensgeld wegen versehentlich zurückgebliebener Nadel im Bauchraum nach einer Operation

10.000 Euro Schmerzensgeld wegen versehentlich zurückgebliebener Nadel im Bauchraum nach einer Operation

Mit Urteil vom 20.12.2018 – 1 U 145/17 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Fall, in dem nach einer urologischen Operation einer Patientin in einem Krankenhaus

  • im Bauchraum der Patientin eine 1,9 cm lange Nadel vergessen worden war,

den Träger des Krankenhauses verurteilt, der Patientin,

  • die sich seither zur Kontrolle der Lage der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen muss,

ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen und ihr die bisherigen sowie alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen.

Begründet hat der Senat das damit, dass

  • das unbemerkte Zurücklassen der Nadel im Bauchraum ein der Klinik zur Last fallender schuldhafter Behandlungsfehler ist,

weil Ärzte

  • gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen treffen sowie
  • sämtliche Instrumente nach einer Operation auf ihre Vollständigkeit überprüfen müssen und hierzu auch eine Zählkontrolle gehört (Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 20.12.2018).

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2F10-000-euro-schmerzensgeld-wegen-versehentlich-zuruckgebliebener-nadel-im-bauchraum-nach-einer-operation%2F">logged in</a> to post a comment