Tag Friseur

OLG Köln spricht Friseurkundin nach missglückter Blondierung 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu

Mit Urteil vom 19.06.2020 – 20 U 287/19 – hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln darauf hingewiesen, dass 

  • bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzungen 
  • der geschädigten Person ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen kann

und in einem Fall, in dem bei einer Friseurkundin, 

  • die sich in einem Friseursalon blonde Haarsträhnen hatte färben lassen wollen,

es nach dem Auftragen einer entsprechenden Blondiercreme auf ihr Haar durch eine Mitarbeiterin des Salons 

  • nicht zu dem gewünschten Ergebnis, sondern

in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf zu Verbrennungen bzw. Verätzungen 1. bis 2. Grades gekommen war,

  • die eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten erforderlich machten und 
  • die zur Folge hatten, dass auf einer rechteckigen Fläche von ca. 3 cm x 5 cm im Bereich des Hinterkopfes kein Haar mehr wächst,

entschieden, dass die Inhaberin des Friseursalons 

  • der Kundin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen und 
  • ihr, im Falle weiterer durch die Verletzung eintretender Schäden, diese ersetzen muss. 

Zu den Verbrennungen bzw. Verätzungen war es 

  • infolge einer zu langen Einwirkzeit der Blondiercreme 

gekommen, wofür die Mitarbeiterin des Salons,

  • die insoweit jedenfalls fahrlässig gehandelt hatte,

verantwortlich war, weil sie nach der Rückmeldung der Kundin wegen eines Brennens, 

  • ohne die entsprechende Stelle zu untersuchen, 

den Blondierungsvorgang fortgesetzt hatte (Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln).

Hinweis:
Dazu, 

  • welche Ansprüche bei unsachgemäß ausgeführter Friseurbehandlung Friseurkunden haben können, 

vergleiche auch die Urteile 

LG Köln spricht Friseurkundin wegen Hautverätzungen nach Friseurbesuch 4.000 Euro Schmerzensgeld zu

Mit Urteil vom 11.10.2019 – 7 O 216/17 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem es bei einer Friseurkundin,

  • die sich in einem Friseursalon hatte blonde Haarsträhnen färben lassen wollen,

nach der von einer Mitarbeiterin des Salons

  • – mittels einer auf das Haar aufgetragenen Blondiercreme –

durchgeführten Blondierungsmaßnahme,

  • aufgrund zu langer Einwirkzeit der Blondiercreme,

im Bereich des Hinterkopfes zu handtellergroßen Verbrennungen bzw. Verätzungen 1. bis 2. Grades gekommen war,

  • die monatelang Schmerzen verursachten und mit verschiedenen Medikamenten behandelt werden mussten,

entschieden, dass die Inhaberin des Friseursalons

  • der Kundin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zahlen und
  • ihr, im Falle weiterer durch die Verletzung eintretender Schäden, diese ersetzen muss.

Begründet hat das LG dies damit, dass für die Verletzungen der Kundin die Mitarbeiterin der Inhaberin des Friseursalons verantwortlich sei, da diese,

  • obwohl von der Kundin auf ein Brennen auf ihrer Haut hingewiesen worden war,

ohne dem nachzugehen, den Blondierungsvorgang fortgesetzt und die Creme weitere ca. 30 Minuten hatte einwirken lassen,

Vergleiche dazu,

  • wann Friseurkunden welche Ansprüche haben können, wenn ein Friseurbesuch nicht zur Zufriedenheit verlaufen ist,

auch die Urteile

Wenn der Friseurbesuch nicht zur Zufriedenheit des Kunden verläuft und die gewünschte Haarfärbung endgültig misslingt

…. muss der Friseur dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

Das hat das Landgericht (LG) Köln mit Urteil vom 14.07.2017 – 4 O 381/16 – entschieden und in einem Fall,

  • in dem ein international tätiges Model sich in einem Friseursalon nach zwei Beratungsterminen die Haare „braun-gold“ färben lassen wollte,
  • die Haare aber stattdessen danach einen deutlichen Rotstich aufwiesen und auch zwei Nachbesserungsversuche des Friseurs fehlgeschlagen waren,

festgestellt, dass der Friseur verpflichtet ist, dem Model,

  • dem wegen der mangelhaften Haarfärbung und der durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigten Haare diverse Aufträge entgangen waren,

den dadurch entstanden Schaden zu ersetzen.

Wie hoch der tatsächliche Schaden des Models, einschließlich des Verdienstausfalls, ist muss in einem Folgeprozess geklärt werden (Quelle: Pressemitteilung des LG Köln vom 31.07.2017).

Übrigens:
Das Amtsgericht (AG) Coburg hat mit Urteil vom 19.03.2014 – 12 C 1023/13 –,

  • nachdem es einem Friseur trotz mehrerer Versuche nicht gelungen war,
  • einer Kunden, so wie von ihr gewünscht, die Haarspitzen im sogenannten „Ombré Style“ lila zu färben,

der Kundin gegen den Friseur

  • nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt,
  • sondern auch einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.