Darf ein Arbeitgeber auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers mit längerer Kündigungsfrist mit

…. einer Gegenkündigung mit der kürzest möglichen Frist reagieren?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das nicht hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg mit Urteil vom 17.07.2019 – 3 Ca 500/19 – entschieden.

Danach kann der in einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers zum Ausdruck kommende Abkehrwille nur ausnahmsweise,

  • bei Hinzutreten weiterer Gründe,
  • wie beispielsweise des Umstandes, dass
    • Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sein werden und
    • der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat,

eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen (Quelle: Pressemitteilung des ArbG Siegburg).