Tag Gehalt

Wichtig zu wissen für elterngeldberechtigte Mütter, die von ihrem Arbeitgeber monatliche Umsatzbeteiligungen neben

…. dem Arbeitslohn erhalten: Monatlich gezahlte Umsatzbeteiligungen zählen zu laufendem Arbeitslohn und führen (somit) zu höherem Elterngeld.

Mit Urteil vom 06.11.2019 – L 2 EG 7/19 – hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Fall, in dem eine

  • angestellte Mutter

von ihrem Arbeitgeber

  • eine Grundvergütung und daneben
  • monatliche Unterhaltsbeteiligungen

erhalten

  • und nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragt

hatte, entschieden, dass

  • bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs die Umsatzbeteiligungen zu berücksichtigen sind.

Begründet hat das LSG dies damit, dass

  • Umsatzbeteiligungen,

die nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen jeweils bezogen auf einen Monat

  • berechnet und
  • gezahlt

werden,

  • einem „Lohnzahlungszeitraum zugehörig“ seinen und
  • dem laufenden Arbeitslohn zugerechnet werden müssen, wie etwa eine Überstundenvergütung (Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen).

Beachte:
Darüber ob ein Jahresbonus das Elterngeld erhöht sagt das Urteil nichts aus.

BSG entscheidet wann vom Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes gezahlte Provisionen das Elterngeld erhöhen

…. und wann nicht.

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 14.12.2017 in mehreren Verfahren – unter anderem im Verfahren B 10 EG 7/17 R – entschieden, dass vom Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes, neben dem monatlichen Gehalt, gezahlte Provisionen das Elterngeld erhöhen können,

  • wenn die Provisionen nach dem Arbeitsvertrag regelmäßig als laufender Arbeitslohn,
  • nicht dagegen, wenn die Provisionen ausweislich der Gehaltsmitteilungen als sonstige Bezüge im lohnsteuerrechtlichen Sinne

gezahlt worden sind.

Begründet hat der Senat dies damit, dass

  • durch die seit dem 01.01.2015 geltende Neuregelung des § 2c Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

Provisionen von der Bemessung des Elterngeldes ausgenommen worden sind,