Tag Gelegenheit

Käufer, deren erworbene Sache mangelhaft ist, sollten wissen, dass sie Mitwirkungspflichten bei der Nacherfüllung durch den Verkäufer 

…. haben und bei Verletzung der Mitwirkungspflicht der Verkäufer Anspruch auf den vollen Kaufpreis haben kann.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München hingewiesen und in einem Fall, in dem eine Käuferin in einem Möbelhaus verschiedene Einrichtungsgegenstände, 

  • unter anderem ein Bett und einen Schrank, 

zu einem Gesamtpreis von 1764,20 € erworben, etwa die Hälfte des Kaufpreises angezahlt, nach Lieferung und Aufbau

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Wenn das gekaufte Brautkleid nach noch kurz vor der Hochzeit vorgenommener Änderung an der Passung nicht passt

Passt das schon länger vor der Hochzeit bei einem Geschäft für Brautmoden mit eigener Änderungsschneiderei gekaufte Brautkleid nach 

  • von der Schneiderin dieses Geschäfts kurz vor der Hochzeit 

vorgenommener Änderungen an der Passung nicht, muss dem Verkäufer des Kleides grundsätzlich zunächst die Chance gegeben werden, 

  • die aus Sicht der Braut dafür ursächlichen Mängel 

nachzubessern, bevor 

  • mit der Nachbesserung eine andere Schneiderei beauftragt wird und dadurch 

weitere Kosten verursacht werden.

Nur dann, wenn

  • der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder
  • die Nachbesserung durch den Verkäufer gescheitert oder
  • es unzumutbar ist, etwa mangels (ausreichender) Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers, diesen die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen, 

darf,

  • ohne zuvor dem Verkäufer eine Chance zur Nachbesserung gegeben zu haben,

ein Dritter mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden.

  • Wer dies nicht beachtet, kann auf den Kosten für die bei einem Dritten in Auftrag gegebene Nachbesserung sitzen bleiben.

Diese für sie bittere Erfahrung hat auch eine Braut machen müssen, die etwa sieben Monate vor ihrer geplanten Hochzeit für 2.548 Euro in einem Geschäft für Brautmoden mit eigener Änderungsschneiderei ein neues Brautkleid gekauft hatte und die,

  • weil das Kleid, nachdem von der Schneiderin des Verkäufers ca. zwei Wochen vor der Hochzeit Änderungen an der Passung vorgenommen worden waren, nicht passte,

ohne dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben zu haben, 

  • mit den erforderlichen Änderungen eine andere Schneiderei beauftragt und 
  • im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit ein Sachverständigengutachten über die bei dem gekauften Kleid vorhandenen Mängel eingeholt hatte. 

Ihre Klage

  • auf Ersatz dieser Nachbesserungs- und Sachverständigenkosten 

gegen den Verkäufer des Brautkleides hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 27.03.2020 – 16 O 8200/17 – abgewiesen (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).

Übrigens:
Das oben Ausgeführte gilt nicht nur beim Kauf von Brautkleidern, sondern auch beim Kauf von allen anderen Sachen, die sich als mangelhaft herausstellen.

Was Reisende wissen sollten, wenn ihr Reiseveranstalter im Rahmen einer Pauschalreise die Gelegenheit zum Einkauf in einer Manufaktur schuldet

Ein Reiseveranstalter, der im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise (auch) die Organisation und Durchführung des Besuches einer Schmuck-, Leder-, Teppich- oder einer sonstigen Manufaktur schuldet, in der für die Reisenden Gelegenheit zum Einkauf besteht, haftet,

  • wenn Reisende in der besuchten Manufakturen etwas kaufen,

den Reisenden gegenüber

  • nicht für ein Fehlverhalten der Manufaktur bzw. deren Verkäufer.

Das hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 10.06.2016 – 271 C 8375/16 – entschieden.

In solchen Fällen, so das AG,

  • komme es durch den Kauf eines Reisenden in einer Manufaktur zu keiner vertraglichen Beziehung zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter,
  • sei der Verkäufer nicht Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters und
  • würden auch freundliche Unterstützungsleistungen (organisatorisch, sprachlich) des Reiseleiters vor Ort nicht zu einer Haftung des Reiseveranstalters führen (Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 20.12.2016 – 100/16 –).