…. am 09.02.2024 deswegen noch nach § 24a Abs. 2 StVG in der vor dem 22.08.2024 geltenden Fassung wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss eine Geldbuße und ein Fahrverbot verhängt worden waren.
Mit Beschluss vom 29.08.2024 – 2 ORbs 95/24 – hat der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg ein Urteil des
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