OLG spricht nach den neuen Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr einen Autofahrer frei, in dessen Blutserum 1,3 ng/ml THC nachgewiesen wurden und gegen den vom AG 

OLG spricht nach den neuen Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr einen Autofahrer frei, in dessen Blutserum 1,3 ng/ml THC nachgewiesen wurden und gegen den vom AG 

…. am 09.02.2024 deswegen noch nach § 24a Abs. 2 StVG in der vor dem 22.08.2024 geltenden Fassung wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss eine Geldbuße und ein Fahrverbot verhängt worden waren.

Mit Beschluss vom 29.08.2024 – 2 ORbs 95/24 – hat der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg ein Urteil des

  • Amtsgerichts (AG) Papenburg vom 09.02.2024, 

mit dem gegen einen 

  • 40-jährigen

Autofahrer, der 

  • Cannabis

konsumiert und danach sein Fahrzeug 

  • mit Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut in einer Konzentration von 1,3 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml)

geführt hatte, 

  • nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der vor dem 22.08.2024 geltenden Fassung, 

eine Geldbuße von 1.000 € sowie nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG ein 3-monatiges Fahrverbot

  • wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss

verhängt worden war, aufgehoben und den Autofahrer 

  • vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss 

freigesprochen.

Die Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und der Freispruch erfolgten 

  • auf die von dem betroffenen Autofahrer gegen das Urteil des AG eingelegte Rechtsbeschwerde hin,

deshalb, weil am 22.08.2024 neue Regeln zu 

  • Cannabis im Straßenverkehr 

in Kraft getreten sind, seitdem 

  • nach Abs. 1a des geänderten § 24a StVG 

Kraftfahrzeugführer,  

  • die sich nicht (mehr) in der Probezeit nach § 2a StVG befinden, ab Vollendung des 21. Lebensjahres 

den Tatbestand des Fahrens unter Cannabiseinfluss 

  • nicht mehr bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum, sondern

erst verwirklichen, wenn sie 

  • 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum 

haben, diese

  • am 22.08.2024 in Kraft getretene

Gesetzesänderung

  • zugunsten des Betroffenen 

nach § 4 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vom OLG 

  • am 29.08.2024

bei der Entscheidung 

  • über die Rechtsbeschwerde 

zu berücksichtigen war und der THC-Gehalt des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes 

  • von 3,5 ng/ml

lag (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).