…. auch eine Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gemäß § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen ist.
Höhere Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG, die,
- wenn dadurch ein Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde,
eine Halterhaftung gem. § 7 Abs. 1 StVG ausschließt, hat folgende 3 Voraussetzungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen:
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