Wer haftet, wenn ein Autofahrer einen auf der für den Verkehr freigegebenen Fahrbahn Markierungsarbeiten ausführenden 

Wer haftet, wenn ein Autofahrer einen auf der für den Verkehr freigegebenen Fahrbahn Markierungsarbeiten ausführenden 

…. Straßenbauarbeiter anfährt?

Mit Urteil vom 16.11.2022 – 14 U 87/22 – hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einem Fall, in dem ein Warnkleidung tragender Straßenbauarbeiter 

  • im Bereich einer Straßenbaustelle

während er, ohne Absicherung,

  • vornübergebeugt und mit dem Rücken zum freigegebenen fließenden Verkehr 

Fahrbahnmarkierungsarbeiten durchführte, von einem Pkw angefahren und dadurch verletzt worden war, entschieden, dass dem Straßenbauarbeiter aus 

  • §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1, 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG), 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

gegen 

  • den Fahrer sowie dem Halter des Pkw und dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner 

ein Anspruch auf 

  • materiellen und immateriellen 

Schadensersatz dem Grunde nach 

  • im Umfang von 75 % 

zusteht und er sich 

  • nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB 

ein Mitverschulden

  • in Höhe von 25 % 

anrechnen lassen muss.

Begründet hat der Senat dies damit, dass allein 

  • feststeht,

dass 

  • sowohl der Führer des Pkw, 
  • als auch der Straßenbauarbeiter,
    • der zwar nicht als Fußgänger, den die Sorgfaltspflichten nach § 25 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) treffen, aber als Verkehrsteilnehmer i.S.v. § 1 StVO anzusehen ist und 

gegen die erforderliche Sorgfalt 

  • gemäß § 1 Abs. 2 StVO 

verstoßen haben sowie bei Abwägung, 

  • im Rahmen von §§ 9 StVG, 254 BGB, 

dieser für das Unfallgeschehen jeweils (mit)ursächlichen Verstöße der Beteiligten gegen ihre 

  • Sorgfaltspflichten,
  • also ihrer jeweiligen Haftungsgründe

und Berücksichtigung der 

  • Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges 

dabei, eine Haftungsquote von 75 zu 25 als angemessen erscheint.


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