…. Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.
Mit Beschluss vom 19.05.2022 – 4 L 455/22.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrerlaubnisinhaber, der
- im Rahmen einer medizinischen Dauerbehandlung
vom Arzt verordnete Medikamente, die einen Wirkstoff aus der Stoffgruppe der
enthalten, einnimmt und aufgrund dessen auf
- Amphetamin zurückzuführende Ausfallerscheinungen
aufweist, nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 46 Abs. 1 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen,
die Fahrerlaubnis zu entziehen hat.
Danach schließt bei einer Dauerbehandlung mit einem
Arzneimittel,
- wegen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß,
bereits die
Einnahme dieser in dem Medikament enthaltenen
dann die
aus, wenn bei dem Fahrerlaubnisinhaber
- drogentypische Ausfallerscheinungen
festgestellt werden und ändert an dieser rechtlichen Beurteilung auch der Umstand nichts, dass das im Blut des Fahrerlaubnisinhabers festgestellte
von einem
- ärztlich verordneten Medikament
stammt (Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz).
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