LSG Hessen entscheidet: Die Kosten einer operativen Entfernung einer Gynäkomastie, bei der die männliche Brust über 

…. den Durchschnitt hinaus anschwillt, müssen von der gesetzlichen Krankenkasse nur in Ausnahmefällen übernommen werden.   

Mit Urteil vom 25.07.2024 – L 1 KR 193/22 – hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) die Klage eines 

  • 52-jährigen gesetzlich 

Krankenversicherten abgewiesen, der unter einer

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