Wichtig zu wissen, wenn wegen erlittener Körperverletzung(en), etwa bei einem Verkehrsunfall, Schadensersatz- bzw.

…. Schmerzensgeldansprüche nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 7 Abs. 1, 18 Abs, 1 Satz 1, 11 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geltend gemacht werden.

Unstreitig sein oder 

  • nach dem strengen Beweismaß des § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) 

bewiesen werden muss zunächst, dass eine 

  • Köperverletzung

vorliegt, wobei der Begriff der Körperverletzung

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