…. weil dann ein sog. „Herausforderungsfall“ vorliegt.
Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 22.12.2016 – 173 C 15615/16 – hingewiesen und in einem Fall
- einen Vermieter verurteilt an einen seiner Mieter 800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen,
weil der Vermieter, nachdem es zwischen ihm und dem Mieter wegen des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten gekommen war,