Wer einen anderen grundlos in die Flucht schlägt haftet für Verletzungen, die sich der andere bei der Flucht zuzieht

Wer einen anderen grundlos in die Flucht schlägt haftet für Verletzungen, die sich der andere bei der Flucht zuzieht

…. weil dann ein sog. „Herausforderungsfall“ vorliegt.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 22.12.2016 – 173 C 15615/16 – hingewiesen und in einem Fall

  • einen Vermieter verurteilt an einen seiner Mieter 800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen,

weil der Vermieter, nachdem es zwischen ihm und dem Mieter wegen des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten gekommen war,


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