Wichtig zu wissen, wenn der bei einem Verkehrsunfall an einem Kraftfahrzeug entstandene Schaden vom Geschädigten fiktiv abgerechnet wird 

Ist wegen der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs bei einem Verkehrsunfall Schadensersatz zu leisten, hat der Geschädigte 

  • nach § 249 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

die Wahl, ob er den Kraftfahrzeugsachschaden

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