Mit Urteil vom 02.03.2023 – 161 C 3714/22 – hat das Amtsgericht (AG) München darauf hingewiesen, dass, wer, nach Buchung einer Pauschalreise aufgrund
- erheblicher Vertragsänderungen
eine
- gegen Aufpreis angebotene
Ersatzreise antritt, dem Reiseveranstalter den
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