AG München entscheidet: Kein Anspruch auf eine Ersatzreise ohne Mehrkosten bei wesentlichen Änderungen einer gebuchten Pauschalreise

Mit Urteil vom 02.03.2023 – 161 C 3714/22 – hat das Amtsgericht (AG) München darauf hingewiesen, dass, wer, nach Buchung einer Pauschalreise aufgrund 

  • erheblicher Vertragsänderungen 

eine 

  • gegen Aufpreis angebotene 

Ersatzreise antritt, dem Reiseveranstalter den

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