OLG Zweibrücken entscheidet: Wer einen sogenannten Holzpolter besteigt handelt auf eigene Gefahr und 

…. kann, wenn er sich dabei verletzt, keinen Schadensersatz vom Bewirtschafter des Waldes verlangen. 

Mit Beschluss vom 08.09.2022 – 1 U 258/21 – hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall, in dem ein Mann, 

  • beim Ausführen seines Hundes im Wald,

nachdem der Hund auf einen 

  • neben dem Wanderweg befindlichen, aus mehreren nebeneinander und übereinander gestapelten Holzstämmen bestehenden 

sogenannten Holzpolter geklettert war und sich dort die Hundeleine verfangen hatte,

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