Mit Urteil vom 08.09.2022 – 2 Sa 490/21 – hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz im Fall einer Angestellten, die, weil sie unter einer
- posttraumatischen Belastungsstörung
litt, sich einen Hund
angeschafft hatte und der vom Arbeitgeber untersagt worden war, den Hund
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