Was Anwohner, wenn sie sich durch das Hundegebell von einem in der Nähe befindlichen Hundespielplatz gestört fühlen, wissen sollten

Mit Urteil vom 09.07.2023 – VG 24 K 148.19 – hat die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem Fall, in dem eine Anwohnerin gegen einen 

  • von der Stadt eingerichteten und 
  • von einem privaten Bürgerverein betriebenen 

umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen, 

  • Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr und Sonn- und Feiertags von 8 bis 13 sowie von 15 bis 20 Uhr geöffneten

Hundespielplatz mit der Begründung,

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