Mit Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem eine Ehefrau,
- die mit ihrem Ehemann sowie den gemeinsamen drei noch minderjährigen Kinder in einem Haus wohnte,
die Scheidung beantragt hatte und von beiden Eheleuten,
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