Volljährige Cannabis-Konsumenten sollten wissen, was ihnen nach dem am 01.04.2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz erlaubt und was ihnen 

…. straf- oder bußgeldbewehrt verboten ist.

Nach dem am 01.04.2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 

  • – also für Volljährige- 

(derzeit) Folgendes:

Personen, 

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 

ist der

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