…. und zwar auch dann nicht, wenn das Kind unter einer ärztlich bescheinigten Unverträglichkeit von Erbsen leidet.
Mit Beschluss vom 30.05.2023 – 9 L 51/23 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt (Oder) den Antrag der Eltern eines,
- unter einer ärztlich bescheinigten Unverträglichkeit von Erbsen leidenden
Kindes abgelehnt, mit dem sie erreichen wollten, dass ihr Kind von der Kindertagesstätte (Kita)
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