OLG Düsseldorf entscheidet: Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Laserhandmessgerät ist auch dann verwertbar, wenn 

…. dem Betroffenen Einsicht in das Display mit dem Messergebnis nicht ermöglicht werden konnte. 

Mit Beschluss vom 25.04.2022 – 2 RBs 51/22 – hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in einem Fall, in dem auf der Bundesautobahn (BAB) 59 eine Geschwindigkeitsmessung mit dem 

  • nicht dokumentierenden Laserhandmessgerät Riegl FG 21-P („Laserpistole“) 

durchgeführt und bei dem Betroffenen eine

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