Tag Luft

Wichtig zu wissen für Hotelgäste, wenn ihr Auto vom Hotel-Parkservice geparkt wird und danach

…. einen Schaden aufweist.

Mit Urteil vom 26.08.2019 – 22 U 134/17 – hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem von einem Hotelgast,

  • der sein Auto vor dem Hotel abgestellt und an der Rezeption den Schlüssel abgegeben hatte,
  • damit das Fahrzeug in die Tiefgarage des Hotels gefahren wird,

das Hotel auf Schadensersatz verklagt worden war,

  • weil er nach dem Besuch des Spa-Bereichs festgestellt hatte, dass
    • sein Auto von einem Hotelmitarbeiter statt in die Tiefgarage, in eine Parkbucht in der Nähe des Hotels gefahren worden war und
    • die beiden Reifen der rechten Fahrzeugseite große Löcher aufwiesen durch die die Luft vollständig entwichen war,

der Schadensersatzklage stattgegeben und

  • das Hotel zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. rund 6.000 Euro an den Hotelgast verurteilt.

Begründet ist die Entscheidung vom Senat damit worden, dass,

  • wegen der Größe der Löcher in den Reifen,

die Luft

  • sofort entwichen sein muss und
  • nicht nur schleichend entwichen sein kann,

der Reifenschaden also

  • nicht schon vor der Übernahme des Fahrzeugs durch einen Hotelmitarbeiter vorgelegen haben kann,
  • sondern die Löcher durch einen Fahrfehler des Hotelmitarbeiters mit einer massiven Krafteinwirkung auf die Räder entstanden sein müssen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln).

Hundehalter, die Dritten erlauben mit ihrem Hund Ball zu spielen bzw. dies dulden, sollten wissen, dass, wenn

…. sich ihr Hund dabei verletzt, die Dritten nicht haften.

Mit Beschluss vom 25.03.2019 – 6 U 166/18 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall,

  • in dem ein Hundehalter einen Dritten erlaubt hatte, mit seinem ein Jahre alten Retriever mit einem fußballgroßen Ball zu spielen und
  • der Hund beim Zurückholen des geworfenes Balles so in die Luft gesprungen war, dass er sich beim Aufkommen auf den Boden am linken Hinterbein verletzt hatte,

entschieden, dass der Hundehalter von dem Dritten

  • keinen Ersatz des ihm durch die Verletzung des Hundes entstandenen Schadens (tierärztliche Behandlungskosten usw.) verlangen kann.

Begründet hat das OLG dies damit, dass die Verletzung des Hundes nicht adäquat-kausal auf das Werfen des Balles zurückzuführen sei, weil

  • es zum natürlichen Verhalten von (insbesondere jungen) Hunden gehöre, dass diese ihrem Spieltrieb nachgeben, hierbei auch springen und
  • es gänzlich unwahrscheinlich sei, dass Hunde sich bei derartigen tiertypischen Handlungen verletzen.

Abgesehen davon, so das OLG weiter, sei,

  • durch die Entscheidung des Hundehalters den Hund mit einem Dritten spielen zu lassen,

der Eintritt der Verletzung bei dem Hund dem allgemeinen Lebensrisiko und damit der Risikosphäre des Hundehalters zuzuordnen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 03.04.2019).

Was wer auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe betreibt bzw. betreiben will, wissen sollte

Eine auf einem Grundstück betriebene Luftwärmepumpe muss mindestens drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein.
Wird diese Abstandsfläche von drei Meter nicht eingehalten, muss die Wärmepumpe auf Verlangen des Nachbarn entfernt werden.

Das hat der 14. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg mit Urteil vom 30.01.2017 – 14 U 2612/15 – entschieden.

Begründet hat der Senat dies damit, dass eine Wärmepumpe,

  • da von ihr, wegen der Geräusche die sie generell verursache, eine Wirkung wie von einem Gebäude ausgehe,

eine „andere Anlage“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sei, so dass

  • die bauordnungsrechtlich vorgesehene Abstandsfläche von mindestens drei Meter gegenüber Außenwänden von Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten ist und
  • eine Missachtung, ohne dass dies ein Verschulden voraussetzt, zu einem zivilrechtlichen Anspruch des betreffenden Nachbarn auf Beseitigung führt, sofern kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt (Quelle: Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 14.02.2017 – 5/17 –).