OVG NRW entscheidet: Ärzten darf die Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung an

Mit Beschluss vom 08.08.2023 – 9 B 194/23 – hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Fall, in dem der 

  • Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg 

das in Deutschland derzeit nicht über Apotheken beziehbare Betäubungsmittel

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