…. also abweichend vom Verhältnis des Miteigentumsanteils, zu verteilen.
Durch das am 01.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist
- Satz 1 von § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lediglich redaktionell geändert,
neu aber
hinzugefügt worden.
Danach kann von den Wohnungseigentümern, abweichend von dem Grundsatz, dass
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