LSG Nordrhein-Westfalen entscheidet: Den Elterngeldzuschlag bei Mehrlingsgeburten gibt es nicht bei Mehrfachadoptionen

Mit Urteil vom 30.04.2020 – L 13 EG 15/18 – hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Fall, in dem die Ehefrau

  • vier Kinder mit in die Ehe gebracht

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