Dieselgate: OLG Naumburg verurteilt Daimler AG wegen Verwendens einer unzulässigen Abschalteinrichtung

…. zum Schadensersatz gegenüber dem Käufers eines PKW Mercedes Benz GLK 220 CDI. 

Mit Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in einem Fall, in dem ein Käufer einen gebrauchten PKW 

  • Mercedes Benz GLK 220 CDI mit einem darin verbauten Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) 

erworben und von der Daimler AG 

  • mit der Begründung, dass das von ihr hergestellte Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise,

Schadensersatz verlangt hat, entschieden, dass der Fahrzeugkäufer von der Daimler AG 

  • vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden ist 

und deswegen die Daimler AG dem Fahrzeugkäufer 

  • nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)  

Schadensersatz 

  • in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages 

leisten muss (Quelle: beck-aktuell HEUTE IM RECHT).

Übrigens:
Einen bereits beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen vergleichbaren Fall, in dem 

  • ebenfalls ein Käufer eines gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI die Daimler AG wegen Verwendens einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagt hat, 

wird der BGH am 

  • 27.10.2020 

verhandeln (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, die ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG gerichtlich geltend machen möchten, wird empfohlen, 

  • um das Prozessrisiko zu minimieren

noch diese höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten. 

  • Über das mögliche Vorgehen beraten wir Sie gern.