…. zum Schadensersatz gegenüber dem Käufers eines PKW Mercedes Benz GLK 220 CDI.
Mit Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in einem Fall, in dem ein Käufer einen gebrauchten PKW
- Mercedes Benz GLK 220 CDI mit einem darin verbauten Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5)
erworben und von der Daimler AG
- mit der Begründung, dass das von ihr hergestellte Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise,
Schadensersatz verlangt hat, entschieden, dass der Fahrzeugkäufer von der Daimler AG
- vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden ist
und deswegen die Daimler AG dem Fahrzeugkäufer
- nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Schadensersatz
- in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages
leisten muss (Quelle: beck-aktuell HEUTE IM RECHT).
Übrigens:
Einen bereits beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen vergleichbaren Fall, in dem
- ebenfalls ein Käufer eines gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI die Daimler AG wegen Verwendens einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagt hat,
wird der BGH am
verhandeln (Quelle: Pressemitteilung des BGH).
Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, die ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG gerichtlich geltend machen möchten, wird empfohlen,
- um das Prozessrisiko zu minimieren
noch diese höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
- Über das mögliche Vorgehen beraten wir Sie gern.
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