Was Halter von Tieren und durch ein gehaltenes Tier Geschädigte wissen sollten

…. über die Haftung von Tierhaltern: 
§ 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründet eine Gefährdungshaftung des Tierhalters. Danach haftet der Halter des Tieres, wenn durch dieses 

  • ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt

wird, für den

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