Dieselgate – Auch in Fahrzeugmodellen von Opel sind laut Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen

…. und emittieren aufgrund dessen mehr Stickstoffdioxid als notwendig.

Betroffen vom Abgasskandal sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Fahrzeugmodelle

  • Opel Zafira 1.6 CDTi,
  • Opel Zafira 2.0 CDTi,
  • Opel Cascada 2.0 CDTi und
  • Opel Insignia 2.0 CDTi.

Bei diesen Fahrzeugmodellen ist vom KBA mit Bescheid vom 17.10.2018

  • eine sofort vollziehbare nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet sowie

der Opel Automobile GmbH aufgegeben worden,

  • unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und
  • die Motorsteuerungssoftware umzurüsten.

Den Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen diese Rückrufanordnung hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) mit Beschluss vom 09.11.2018 – 3 B 127/18 – abgelehnt und dies u.a. damit begründet, dass

  • schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA zutreffend sowie
  • ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (Umwelt und Gesundheit) notwendig sei (Quelle: Pressemitteilung des VG Schleswig vom 12.11.2018).