…. und emittieren aufgrund dessen mehr Stickstoffdioxid als notwendig.
Betroffen vom Abgasskandal sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Fahrzeugmodelle
- Opel Zafira 1.6 CDTi,
- Opel Zafira 2.0 CDTi,
- Opel Cascada 2.0 CDTi und
- Opel Insignia 2.0 CDTi.
Bei diesen Fahrzeugmodellen ist vom KBA mit Bescheid vom 17.10.2018
- eine sofort vollziehbare nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet sowie
der Opel Automobile GmbH aufgegeben worden,
- unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und
- die Motorsteuerungssoftware umzurüsten.
Den Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen diese Rückrufanordnung hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) mit Beschluss vom 09.11.2018 – 3 B 127/18 – abgelehnt und dies u.a. damit begründet, dass
- schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA zutreffend sowie
- ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (Umwelt und Gesundheit) notwendig sei (Quelle: Pressemitteilung des VG Schleswig vom 12.11.2018).
Ähnliche Beiträge