Tag Abschalteinrichtungen

Dieselgate: Opel muss zur Umrüstung der Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen drei Fahrzeugmodelle

…. zurückrufen.

Mit Beschluss vom 07.11.2019 – 5 MB 3/19 – hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass

  • die Opel Automobile GmbH

verpflichtet ist, der Anordnung des Kraftfahrbundesamtes (KFB), die Fahrzeugmodelle

  • Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi,
  • Opel Cascada 2.0 CDTi und
  • Opel Insignia 2.0 CDTi

aus den Jahren 2013 bis 2016 zurückzurufen, nachkommen muss,

  • um deren Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.

Der sofortige Rückruf war vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit der Begründung angeordnet worden, dass

  • die in den obigen Fahrzeugmodellen eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt (sog. Thermofenster) und
  • mit solchen Abschalteinrichtungen mehr Stickstoffoxide als nach EU-Recht zulässig emittiert würden.

Der Senat hat jetzt diese Anordnung des KBA deswegen,

  • weil durch das Software-Update die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert würden,

bestätigt, lies es dabei aber,

  • unter Hinweis, dass diese Fragen dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben müssten,

offen,

  • ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen oder
  • ob diese notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten (Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OVG).

Dieselgate – Auch in Fahrzeugmodellen von Opel sind laut Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen

…. und emittieren aufgrund dessen mehr Stickstoffdioxid als notwendig.

Betroffen vom Abgasskandal sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Fahrzeugmodelle

  • Opel Zafira 1.6 CDTi,
  • Opel Zafira 2.0 CDTi,
  • Opel Cascada 2.0 CDTi und
  • Opel Insignia 2.0 CDTi.

Bei diesen Fahrzeugmodellen ist vom KBA mit Bescheid vom 17.10.2018

  • eine sofort vollziehbare nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet sowie

der Opel Automobile GmbH aufgegeben worden,

  • unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und
  • die Motorsteuerungssoftware umzurüsten.

Den Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen diese Rückrufanordnung hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) mit Beschluss vom 09.11.2018 – 3 B 127/18 – abgelehnt und dies u.a. damit begründet, dass

  • schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA zutreffend sowie
  • ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (Umwelt und Gesundheit) notwendig sei (Quelle: Pressemitteilung des VG Schleswig vom 12.11.2018).