…. zurückrufen.
Mit Beschluss vom 07.11.2019 – 5 MB 3/19 – hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass
verpflichtet ist, der Anordnung des Kraftfahrbundesamtes (KFB), die Fahrzeugmodelle
- Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi,
- Opel Cascada 2.0 CDTi und
- Opel Insignia 2.0 CDTi
aus den Jahren 2013 bis 2016 zurückzurufen, nachkommen muss,
- um deren Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.
Der sofortige Rückruf war vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit der Begründung angeordnet worden, dass
- die in den obigen Fahrzeugmodellen eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt (sog. Thermofenster) und
- mit solchen Abschalteinrichtungen mehr Stickstoffoxide als nach EU-Recht zulässig emittiert würden.
Der Senat hat jetzt diese Anordnung des KBA deswegen,
- weil durch das Software-Update die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert würden,
bestätigt, lies es dabei aber,
- unter Hinweis, dass diese Fragen dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben müssten,
offen,
- ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen oder
- ob diese notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten (Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OVG).
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