BGH entscheidet, von wo aus die nachbarrechtlich zulässige Höhe von auf dem Nachbargrundstück wachsenden Hecken und Bäume zu messen ist

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat 

in einem Nachbarstreit,

  • in dem darüber gestritten wurde, ob Pflanzen an der Grenze zum Nachbargrundstück die nach dem Landesnachbargesetz zulässige Höhe einhalten,

entschieden, dass der für

  • Hecken

aufgestellte Grundsatz, dass bei einer Anpflanzung auf einem Grundstück, 

  • das höher liegt als das Nachbargrundstück, 

die 

  • nach den Landesnachbargesetzen 

zulässige Wuchshöhe von der Stelle aus zu messen ist, an der 

  • die Anpflanzungen aus dem Boden austreten, 

auch für 

  • Bäume, Sträucher und andere Gehölze 

gilt und dass auch insoweit, wenn 

  • im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung 

eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus 

  • im Bereich der Grundstücksgrenze 

erfolgt, davon abweichend das 

  • ursprüngliche Geländeniveau 

maßgeblich ist.