OLG Köln entscheidet: Wer sich nicht anschnallt, kann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen von Fahrzeugmitinsassen kommt, für diese

…. neben dem Unfallverursacher (mit)haften. 

Mit Urteil vom 27.08.2024 – 3 U 81/23 – hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein 

  • stark alkoholisierter, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender 

Autofahrer von der Fahrbahn abgekommen war und dadurch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt hatte, wobei

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