Weil ein Mann sein Auto immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte, muss er 9.300 Euro an seinen Nachbarn zahlen

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 18.10.2020 – 6 U 580/22 – entschieden.

Die Verurteilung zu der Zahlung an den Nachbarn erfolgte, weil der Mann, der seinen Pkw, 

  • obwohl er auch etwas versetzt oder in seiner eigenen Einfahrt hätte parken können, 

regelmäßig direkt auf die Straße 

  • vor seine eigentliche Grundstückseinfahrt und 
  • damit genau gegenüber der Einfahrt des Nachbarn, 

gestellt hatte,

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