Weil ein Mann sein Auto immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte, muss er 9.300 Euro an seinen Nachbarn zahlen

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 18.10.2020 – 6 U 580/22 – entschieden.

Die Verurteilung zu der Zahlung an den Nachbarn erfolgte, weil der Mann, der seinen Pkw, 

  • obwohl er auch etwas versetzt oder in seiner eigenen Einfahrt hätte parken können, 

regelmäßig direkt auf die Straße 

  • vor seine eigentliche Grundstückseinfahrt und 
  • damit genau gegenüber der Einfahrt des Nachbarn, 

gestellt hatte,

  • so dass sein Nachbar aus seiner Einfahrt nur sehr schwer hinein- und herausfahren konnte,

mit dem Nachbarn,

  • nachdem von diesem gegen ihn wegen seines Parkverhaltens Klage erhoben worden war,  

im Prozess einen Vergleich geschlossen hatte, wonach 

  • er sein Auto täglich bis zu fünfmal für maximal 10 Minuten auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abstellen durfte und
  • für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 150,00 € vereinbart war,

von ihm in der Folgezeit aber trotzdem weiterhin sein Fahrzeug dem 

  • Prozessvergleich zuwider

abgestellt wurde, der Nachbar wegen dieser Verstöße die 

  • Vertragsstrafen

gerichtlich geltend und das OLG insgesamt 

  • 62 Verstöße 

für erwiesen erachtet hatte. 

Übrigens:
Warum der Mann mit dem Nachbarn den 

  • Vergleich

geschlossenen, sich dann jedoch nicht an die darin vereinbarte 

  • Parkregelung

gehalten, sondern es vorgezogen hat, 

  • sich zur Zahlung der hohen Vertragsstrafe an den Nachbarn verurteilen zu lassen,

blieb sein Geheimnis (Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden).


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