Weil ein Mann sein Auto immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte, muss er 9.300 Euro an seinen Nachbarn zahlen

Weil ein Mann sein Auto immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte, muss er 9.300 Euro an seinen Nachbarn zahlen

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 18.10.2020 – 6 U 580/22 – entschieden.

Die Verurteilung zu der Zahlung an den Nachbarn erfolgte, weil der Mann, der seinen Pkw, 

  • obwohl er auch etwas versetzt oder in seiner eigenen Einfahrt hätte parken können, 

regelmäßig direkt auf die Straße 

  • vor seine eigentliche Grundstückseinfahrt und 
  • damit genau gegenüber der Einfahrt des Nachbarn, 

gestellt hatte,

  • so dass sein Nachbar aus seiner Einfahrt nur sehr schwer hinein- und herausfahren konnte,

mit dem Nachbarn,

  • nachdem von diesem gegen ihn wegen seines Parkverhaltens Klage erhoben worden war,  

im Prozess einen Vergleich geschlossen hatte, wonach 

  • er sein Auto täglich bis zu fünfmal für maximal 10 Minuten auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abstellen durfte und
  • für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 150,00 € vereinbart war,

von ihm in der Folgezeit aber trotzdem weiterhin sein Fahrzeug dem 

  • Prozessvergleich zuwider

abgestellt wurde, der Nachbar wegen dieser Verstöße die 

  • Vertragsstrafen

gerichtlich geltend und das OLG insgesamt 

  • 62 Verstöße 

für erwiesen erachtet hatte. 

Übrigens:
Warum der Mann mit dem Nachbarn den 

  • Vergleich

geschlossenen, sich dann jedoch nicht an die darin vereinbarte 

  • Parkregelung

gehalten, sondern es vorgezogen hat, 

  • sich zur Zahlung der hohen Vertragsstrafe an den Nachbarn verurteilen zu lassen,

blieb sein Geheimnis (Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden).


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