Tag Straße

Weil ein Mann sein Auto immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte, muss er 9.300 Euro an seinen Nachbarn zahlen

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 18.10.2020 – 6 U 580/22 – entschieden.

Die Verurteilung zu der Zahlung an den Nachbarn erfolgte, weil der Mann, der seinen Pkw, 

  • obwohl er auch etwas versetzt oder in seiner eigenen Einfahrt hätte parken können, 

regelmäßig direkt auf die Straße 

  • vor seine eigentliche Grundstückseinfahrt und 
  • damit genau gegenüber der Einfahrt des Nachbarn, 

gestellt hatte,

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LG Osnabrück entscheidet: Autofahrer haftet bei einer Kollision mit einem fahrradfahrenden 8-jährigem Kind auch dann zu 100 %, wenn 

…. das Kind schon kurz vor Erreichen eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad zum Überqueren der Straße vom Gehweg auf die Straße fährt. 

Mit Urteil vom 08.10.2020 – 6 S 150/20 – hat das Landgericht (LG) Osnabrück in einem Fall, in dem ein 8-jähriges Kind, 

  • das allein mit seinem Fahrrad auf einem Gehweg unterwegs war, 

mit einem in entgegengesetzter Richtung auf der Straße fahrendem Auto zusammengestoßen war, als es

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Wann liegt bei einer Straße mit nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (auch)

…. ein Rotlichtverstoß vor?

Mit Beschluss vom 14.04.2022 – 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21 – hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Brandenburgische Oberlandesgerichtes (OLG) in einem Fall, in dem ein Fahrzeugführer an einer Kreuzung 

  • mit eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr.4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

auf der

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Weil ein Porsche durch einen umstürzenden Straßenbaum beschädigt wurde, muss die Stadt ca. 38.000 Euro Schadensersatz zahlen

Mit Urteil vom 30.10.2020 – 11 U 34/20 – hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Fall, in dem in einer Stadt, eine am Straßenrand stehende ca. 16 m hohe Esche, 

  • die, wie Baumkontrolleure der Stadt bereits vor längerer Zeit nach einer Sichtprüfung festgestellt hatten, morsch war und Pilzbefall hatte, 

quer über die Straße, 

  • auf einen gerade vorbeifahrenden Porsche 911 Carrera Cabriolet 

gestürzt war, entschieden, dass die Stadt, 

  • wegen Verletzung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht,

dem Fahrzeugeigentümer den 

  • an seinem Porsche 

entstandenen Schaden,

  • wobei es sich im Wesentlichen um Reparaturkosten und die Entschädigung für einen Nutzungsausfall handelte,

ersetzen muss,

  • gemindert um 20 % wegen der von dem Porsche ausgehenden Betriebsgefahr.

Begründet hat der Senat dies damit, dass gewisse von Straßenbäumen ausgehende Gefahren, 

  • die nicht durch menschliches Handeln entstanden sind, 
  • sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, 

zwar als unvermeidbar hingenommen werden müssen, wegen der hier 

  • bei der vorangegangenen Sichtprüfung festgestellten 

Defektsymptomen und Krankheitsanzeichen des Baumes

  • – nämlich des Pilzbefalls und der Morschung – 

aber, 

  • um Verkehrsteilnehmer vor Astbruch und Umsturz zu schützen,

weitergehende Untersuchungen unter Zuhilfenahme eines Sondierstabs erforderlich gewesen wären, so die bei dem Baum 

  • fortgeschrittene vorhandene Kernfäule im Inneren des Stammes 

hätte festgestellt und durch die 

  • dann erforderliche unverzügliche Fällung des Baumes 

ein Stürzen des Baumes auf den Porsche hätte verhindert werden können.

Schleswig-Holsteinisches OLG entscheidet: Kein Schadensersatz für Radfahrer nach Sturz auf Streugut(resten)

Mit Beschluss vom 10.09.2020 – 7 U 25/19 – hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) die Klage einer Radfahrerin abgewiesen, die, weil sie 

  • im März, an einem Tag bei normaler Witterung, ohne Frost, 

beim Abbiegen auf den dort auf der Straße noch vorhandenen Rückständen eines Splitt-Salz-Gemisches,

  • das die Gemeinde, als noch Frost herrschte, pflichtgemäß eingesetzt, aber nicht beseitigt hatte, 

gestürzt war, sich dabei einen Bruch der Hand zugezogen hatte und von der Gemeinde 

  • wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Schadensersatz und Schmerzensgeld wollte.

Das OLG sah darin, 

  • dass die Streugutreste nach der Verwendung nicht gleich beseitigt worden waren, 

keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht und begründete dies damit, dass, 

  • insbesondere als Streugut aufgebrachtes Splitt-Salz-Gemisch, 

nach dem einmaligen Einsatz noch nicht verbraucht sei, sondern auch dazu dient, präventiv die 

  • Gefahren

zu mindern, die von künftigen 

  • auch im März noch zu erwartenden 

Schneefällen und/oder Eisbildungen ausgehen.