Wann haben Fahrzeugführer an Kreuzungen oder Einmündungen eine sog. „halbe Vorfahrt“ und wann kann in einer solchen Verkehrssituation bei einer 

…. Kollision von Kraftfahrzeugen der Vorfahrtsberechtigte wegen eines (auch) schuldhaften unfallursächlichen Pflichtenverstoßes für die Unfallfolgen mithaften? 

Von einer sog. „halben Vorfahrt“ spricht man, wenn ein Verkehrsteilnehmer 

  • – mangels besonderer Beschilderung – 

an einer Kreuzung oder Einmündung

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