AG Frankfurt bewertet die Einlassung eines wegen Trunkenheit im Verkehr Angeklagten, aufgrund des Verzehrs von geschenkten Pralinen, von deren alkoholischem Inhalt 

…. er nichts bemerkt haben will, fahruntüchtig gewesen zu sein, als nicht glaubhaft. 

Mit Urteil vom 29.08.2024 – 907 Cs 515 Js 19563/24 – hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main einen Angeklagten, der gegen drei Uhr morgens, 

  • obwohl seine Blutalkoholkonzentration infolge vorausgegangenen Alkoholgenusses 1,32 Promille aufwies, 

mit seinem Pkw auf öffentlichen Straßen gefahren war,

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