…. er nichts bemerkt haben will, fahruntüchtig gewesen zu sein, als nicht glaubhaft.
Mit Urteil vom 29.08.2024 – 907 Cs 515 Js 19563/24 – hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main einen Angeklagten, der gegen drei Uhr morgens,
- obwohl seine Blutalkoholkonzentration infolge vorausgegangenen Alkoholgenusses 1,32 Promille aufwies,
mit seinem Pkw auf öffentlichen Straßen gefahren war,
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