Eltern sollten wissen, dass ein Rechtsanspruch ihres Kindes auf Betreuung in einer Kita nur besteht bei Vorlage 

  • eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder 
  • eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat mit Beschluss vom 07.03.2024 – 1 L 98/24 – in einem Fall, in dem zwei

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