- eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder
- eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat mit Beschluss vom 07.03.2024 – 1 L 98/24 – in einem Fall, in dem zwei
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