Ein Radfahrer der stürzt, weil die öffentliche Hand ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und aufgrund dessen der Straßenbelag stark beschädigt war, hat 

…. nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Darauf hat das Landgericht (LG) Landau in der Pfalz hingewiesen und 

  • mit Urteil vom 19.12.2025 – 3 O 186/23 – 

die Klage eines

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