…. nicht gut genug auf die Wohnungsschlüssel aufgepasst wird.
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 05.07.2023 – IV ZR 118/22 – in einem Fall, in dem die
einer vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen
- u.a. auch Versicherungsschutz gegen Einbruchsdiebstahl bietenden
Hausratversicherung bei
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