Tag Schrittgeschwindigkeit

Kraftfahrzeugführer sollten wissen, wer wann warum (mit)haften kann, wenn es auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes

…. zu einem Verkehrsunfall kommt.

Mit Urteil vom 28.10.2020 – 3c C 101/19 – hat das Amtsgericht (AG) Frankenthal darauf hingewiesen, dass auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten, 

  • aufgrund der ständig wechselnden Verkehrssituationen, 

das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),

  • das bestimmt, dass sich ein Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer 
    • geschädigt,
    • gefährdet oder 
    • mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird,

in besonderem Maße zu beachten und daher grundsätzlich 

  • bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit, 
  • d.h. mit der sehr langsamen Geschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers (4-7 km/h) 

zu fahren ist.

Das bedeutet, verhält sich ein Führer eines Kraftfahrzeugs 

  • nicht entsprechend 

und kommt es 

  • aufgrund der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr 

zu einem Unfall, haftet er für den entstandenen Fremdschaden (zumindest mit). 

Wird mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, muss Sicherheitsgurt nicht angelegt sein

Dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen, gilt u. a. nach § 21a Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung nicht „für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen“.

Unangeschnallt soll danach auch fahren dürfen, ohne dass ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen §§ 21a Abs.1, 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO, 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorliegt,

  • wer im fließenden Verkehr auf einer Straße unterwegs ist, auf der üblicherweise schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird,
  • wenn er (dort) lediglich Schrittgeschwindigkeit fährt.

Das hat das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen mit Urteil vom 30.05.2016 – 19 OWi-89 Js 968/16-92/16 – entschieden und einen Autofahrer,

  • der ohne angeschnallt gewesen zu sein, in Schrittgeschwindigkeit einen Kreisverkehr durchfahren hatte, um unmittelbar danach auf einen Parkstreifen zu fahren,

vom Vorwurf gegen die Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten verstoßen zu haben, freigesprochen.