Mit Urteil vom 16.08.2023 – 3 ORs 46/23 – hat (laut Pressemitteilung vom 21.08.2023) der 3. Strafsenat des Kammergerichts (KG) Berlin darauf hingewiesen, dass bei Personen, die sich an einer
beteiligen, sich
- beispielsweise mit Sekundenkleber
an die Straße kleben und auf diese Weise den
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