…. Mercedes-Diesel-Modellen den Betrag ersetzen muss, um den diese das entsprechende Fahrzeug,
- mit Rücksicht auf die mit der unzulässigen Abschalteinrichtung KSR verbundenen Risiken,
zu teuer erworben haben (= der sog. Differenzschaden, der sich auf wenigstens 5% und höchstens 15% des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises beläuft).
Mit Urteil vom 19.10.2023 – 24 U 103/22 – hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart die
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